AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Verkäufe, Lieferungen und Angebote erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen, soweit abweichende Regelungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigunng zustande. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Lieferung
Art und Umfang der Lieferung erfolgen nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Der Käufer hat im Falle einer Lieferverzögerung keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gleiche gilt auch für Lieferunfähigkeit, deren Grund nicht anzugeben oder nachzuweisen ist. Der Mindestauftrags-Netto-Warenwert beträgt EUR 25,00. Darunter wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 5,00 zusätzlich erhoben. Bei Aufträgen bis EUR 75,00 berechnen wir einen Versandkostenanteil von EUR 4,35, ab EUR 75,00 Netto-Warenwert erfolgt frachtfreie Lieferung, vorausgesetzt, daß alle Waren in einer Lieferung, mit einer Rechnung belegt, an eine Empfangsadresse zum Versand kommen bzw. abgenommen werden. Ergänzungsaufträge zu bereits vorliegenden Bestellungen werden aus abwicklungstechnischen Gründen als Neuaufträge behandelt.

4. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten, ausgenommen Kosten gemäß Ziffer 3 oben. Verbindlich sind die Preise der jeweils am Tage des Versandes gültigen Preisliste. Zusätzliche Leistungen und Sonderausstattungen werden gesondert berechnet.

5. Versand
Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn Franko-Preise vereinbart sind. Die Versandart wird von uns nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware unser Lager oder unser jeweiliges Auslieferungslager verlassen hat oder einem Transportführer übergeben wurde. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Im laufenden Vertragsverhältnis sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden zu verrechnen. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Warenlieferung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Scheckzahlungen gilt Zahlung erst bei endgültiger Einlösung als erfolgt. Bei überschreitung der obigen Zahlungsziele kommt der Käufer automatisch in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. In jedem Verzugsfall, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so gelten alle offenen Posten als sofort und ohne Abzug fällig. Wir sind in solchen Fällen außerdem berechtigt, Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten zu verlangen und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der Mwst. auf den gesamten offenen Betrag zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind.

7. Mängelrügen
Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art, besonders hinsichtlich der Vollzähligkeit oder Güte der gelieferten Ware, sind am Tage des Empfangs geltend zu machen. Beschädigte und/oder bestohlene Sendungen sind unmittelbar nach Empfang direkt beim Zusteller unter Angabe der beschädigten und/oder fehlenden Mengen schriftlich zu reklamieren. Bei berechtigten Gütemängeln besteht für den Käufer lediglich Anspruch auf Minderung oder Wandlung. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Bei Lieferung mit äußerer Beschädigung muß zur Vermeidung von Nachteilen der Empfänger über Art und Umfang der Beschädigung, eventueller Fehlmengen etc. vom überbringer (Postzusteller, Spediteur) ein Protokoll anfertigen lassen und dieses umgehend zur Weitergabe an die Versicherung an uns einsenden. Sollte die Ware nicht in angemessener Frist beim Empfänger eingehen, so muß schriftlich Meldung an uns erfolgen, und zwar aus versicherungstechnischen Gründen spätestens innerhalb 2 Wochen nach Rechnungsdatum.

8. Schutzrechte
Eine Haftung für Waren, die nach Angaben des Käufers angefertigt werden und ein anderes Schutzrecht direkt oder indirekt berühren, übernehmen wir nicht. Eventuelle Regreßansprüche gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind nicht verpflichtet, bei Herstellung von Waren nach Angaben des Käufers zu überprüfen, ob dadurch Schutzrechte verletzt werden. Die Abbildung unserer Produkte und unseres Firmenzeichens u.ä. auf irgendwelchen Verkaufsunterlagen oder Werbemitteln bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Weiterverarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung und Verbindung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Material. Der Käufer gilt in diesem Falle als unentgeltlicher Verwahrer. Vom Käufer dürfen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus der Weiterverarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Aus einer solchen Veräußerung entstehende Kaufpreisforderungen an seinen Kunden werden hiermit an uns abgetreten. Unser Abnehmer ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die für uns eingezogenen Beträge hat der Käufer mit Rücksicht auf die Zession ohne Verzug an uns abzuführen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen zu verhindern und uns ohne Verzug mitzuteilen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen von Vorbehaltsware sind unzulässig. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nicht pünktlich nach, oder werden Gründe bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zulassen, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware bis zur Zahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgeschäft fände Anwendung. Die uns durch den vorstehenden Eigentumsvorbehalt gewährleisteten Sicherheiten werden wir auf Verlangen des Käufers freigeben, falls und soweit deren Wert unsere genannten Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

10. Warenrücksendungen
Ohne unsere vorherige Genehmigung ist die Rücksendung der Waren nicht gestattet. Trotzdem retournierte Artikel werden annahmeverweigert an den Absender zurück geschickt oder bei uns zur Verfügung desselben auf dessen Gefahr und Kosten bereitgehalten. Im Falle einer Rücknahme erfolgt Umtausch oder Gutschrift zum Kaufpreis unter Abzug von 15 % Bearbeitungsgebühr. Für Artikel, die in Gestaltung und Form sowie Technik nicht mehr hergestellt werden oder die nach speziellen Angaben des Kunden fabriziert oder verändert wurden, ist weder Umtausch noch Gutschrift möglich.

11. Datenschutz
Wir sind berechtigt -auch bei Personenfirmen- den Käufer betreffende Daten zu speichern, zu übermitteln oder zu verändern, soweit dies mit Rücksicht auf die Geschäftsverbindung oder in deren Zusammenhang geraten erscheint.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Wilhelmshaven. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist oder im Ausland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, als Gerichtsstand Wilhelmshaven vereinbart. Dies gilt auch für Scheckauseinandersetzungen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen nicht berührt.